
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Salzungen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Salzungen kommen bzw. sich nicht in Bad Salzungen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bad Salzungen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Bad Salzungen liegt am Mittellauf der Werra, zwischen dem Thüringer Wald im Norden und der Rhön im Süden und gehört zur länderübergreifenden Region Franken. Bad Salzungen ist umgeben von einem bewaldeten Hügel- und Bergland mit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Tälern und Ebenen.
Im heutigen Stadtgebiet von Salzungen entwickelten sich um das Jahr 1000 mehrere Siedlungszentren. Das Machtzentrum der Region bildete die hennebergische Burganlage Frankenstein, ihre Entstehung als Befestigungsanlage zum Schutz der Breitunger Klostergründungen soll im ersten Drittel des 12. Jahrhunderts erfolgt sein. Die Herren von Salzungen veranlassen später die Gründung des Klosters Frauensee und des Klosters Allendorf (Ersterwähnung 1272) zu Füßen ihrer Stammburg, im heutigen Stadtteil Kloster. Durch kriegerische Verwicklungen und Eroberungen entscheidend geschwächt und hoch verschuldet mussten die Frankensteiner im Jahr 1330 ihre Besitzungen veräußern. Diese Machtverschiebung wurde vor allem durch die Wettiner genutzt, die ihr Einflussgebiet in Richtung Rhön auszudehnen suchten. Die sächsischen Gebiete wurden schon sehr früh reformiert. Im benachbarten Möhra wohnte Martin Luthers Familie bis kurz vor dessen Geburt.
Seit der Reformation im 16. Jahrhundert ist das Gebiet um Bad Salzungen mehrheitlich evangelisch-lutherisch. In der Stadt bestehen drei Pfarreien mit insgesamt etwa 3.500 Mitgliedern im Jahr 2000. Bad Salzungen ist Sitz der Superintendentur Salzungen.
Bundesland: ThüringenLandkreis: WartburgkreisEinwohner: 20.244 -> je km² 206Postleitzahlen: 36433, 36469Nachbargemeinden: Urnshausen, Weilar, Stadtlengsfeld, Leimbach, Krayenberggemeinde, Vacha, Werra-Suhl-Tal, Gerstungen, Moorgrund und BarchfeldKFZ-Kennzeichen: WAK, SLZStadtverwaltungBürgermeister: Klaus BohlRatsstraße 236433 Bad Salzungen
